Organisatorisches zum Schwimm- und Sportunterricht

Schwimmen

  1. Fahrt zum Schwimmbad lt. Busfahrplan,
    Treffpunkt: Bushaltestelle Uhlandschule.
     
  2. Mindestens eine Lehrkraft begleitet die Klasse (bei Bedarf Eltern mitnehmen).
     
  3. Schüler*innen dürfen nicht ohne Aufsicht ins Wasser.
     
  4. Kann ein Schüler*in aus gesundheitlichen Gründen nicht mitschwimmen, kann die Fachlehrkraft nach Absprache den Schüler*in entweder in den Sportunterricht einer anderen Klasse oder zu einer anderen Lehrkraft ins Klassenzimmer schicken.

 

Sport

  1. Tore müssen befestigt oder zur Hallenwand gedreht sein.
  2. Beim Betätigen des Vorhangs dürfen keine Schüler*innen unter diesem sein. Der Vorhang darf nur von einer Lehrkraft betätigt werden. 
  3. Grundschüler*innen stellen sich vor dem Sportunterricht immer am überdachten Verbindungsweg zwischen beiden Gebäuden auf und gehen mit der Sportlehrkraft in die Sporthalle.  
  4. Kein Schüler*in betritt vor dem Eintreffen der Sportlehrkraft das Sporthallengebäude. 
  5. Nach dem Sportunterricht gehen die Schüler*innen alleine zurück zur Schule (bzw. nach Hause). 
  6. Die Schüler*innen haben im Sportunterricht Sportkleidung zu tragen. 
  7. Schmuck und Uhren müssen abgelegt werden.
    Lange Haare werden zusammengebunden. 
  8. Handys, Smartphones und Fotoapparate müssen bei der Lehrkraft abgegeben werden.
    Nur so können wir die Gefahren, die durch unkontrolliertes Fotographieren/ Filmen entstehen können, von Schüler*innen und Schule fernhalten. Aufnahmen dürfen nicht gemacht werden außer zu unterrichtlichen Zwecken, die mit der Lehrkraft besprochen und von ihr genehmigt sind. 
  9. Wertsachen werden in der Sporthalle in einem Kästchen aufbewahrt und weggeschlossen. Die Sportlehrkraft übernimmt keine Verantwortung für Wertsachen. 
  10. Entschuldigungen werden bei der Fach- bzw. Klassenlehrkraft abgegeben. Bei Randstunden oder entscheidet die Fachlehrkraft, ob die Schüler*innen nach Hause gehen bzw. daheim bleiben dürfen. Eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern muss hierfür vorliegen. 
  11. Verletzungen, die während des Sportunterrichts entstanden sind, sind sofort der Sportlehrkraft mitzuteilen, da bei Arztbesuch ein Unfallbericht verfasst werden muss. 

Beraten und beschlossen durch die Sportfachschaft Uhlandschule im Januar 2013 und mit Ergänzungen durch die GLK am 19. Juni 2013; aktualisiert am 17./22.02.2016 durch Fachschaft und Schulleitung