Schul- und Hausordnung

Schulordnung

Schule ist Lebensraum, in dem Schüler und Lehrer Lebenszeit verbringen. Die Schulordnung sichert mit folgenden Grundsätzen diesen Raum und diese Zeit, damit alle Beteiligten einen möglichst großen Nutzen daraus ziehen.

  1. Jeder achtet die Würde und Gleichwertigkeit des anderen. Beleidigungen und Gewalttätigkeiten verletzen diese Würde.

  2. Jeder trägt nach seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten zum Gelingen des Unterrichts bei. Unterrichtsstörungen verletzen das Recht der Mitschüler auf Bildung und können nicht geduldet werden.

  3. Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern, solange er keinen anderen beleidigt oder dessen Grundrechte verletzt.

  4. Jeder soll die Schuleinrichtung so behandeln, wie er selbst mit eigenen, ihm wichtigen Dingen umgeht.

Hausordnung

  1. Zum Schulgelände der Uhlandschule gehören:
    a) die beiden Schulgebäude mit Verbindungsgang und Fahrradabstellplatz
    b) die Sporthalle und der Verbindungsgang zum Sportgelände
    c) der Pausenhof.

  2. Die Schüler sollen nicht früher als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn auf dem Pausenhof sein. Hat eine Klasse erst zur zweiten Stunde Unterricht, so kommen die Schüler erst zu Beginn der davor liegenden Pause. Die Grundschulklassen 1 und 2 werden vom Klassen- oder Fachlehrer hereingeführt.

  3. Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrkraft noch nicht da, verständigt Klassensprecher/in bzw. Stellvertreter/in die Schulleitung oder die Lehrkraft der Nachbarklasse.

  4. Lehrkräfte und Hausmeister können Schüler zu Ordnungsdiensten einteilen.

  5. Mit Beginn der Großen Pause gehen alle Schüler auf den Pausenhof. (Ausnahmen werden im Einzelfall geregelt).
    Die Aufsicht führende Lehrkraft teilt Schüler ein zum Aufsammeln der Abfälle.

  6. Rauchen, Kaugummikauen und das Ausspucken auf den Boden sind auf dem Schulgelände für Schüler verboten.
    Gefährliche oder störende Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

  7. Handys, MP3-Player oder I-Pods oder ähnliche Geräte dürfen während der Schulzeit weder in Betrieb sein noch sichtbar getragen werden. Ausnahmen sind möglich, diese müssen jedoch von einer Lehrkraft genehmigt werden.
    Bei Verstößen müssen die Geräte abgegeben werden.

  8. Verboten im Schulbereich ist alles, was jemanden gefährden könnte.

  9. Die Schule kann die Genehmigung zum Unterstellen von Fahrrädern auf dem Schulgelände erteilen (Fahrradständer).
    Die Erlaubnis, ob ein Schüler mit dem Fahrrad zur Schule fährt, obliegt ausschließlich den Eltern.
    Das Unterstellen der Fahrräder im Fahrradständer erfolgt auf eigene Gefahr.

  10. Mit Unterrichtsschluss der jeweiligen Klasse endet die Aufsichtspflicht der Schule. Die Lehrkraft verlässt als Letzte/r den Unterrichtsraum; dies gilt insbesondere in der Sporthalle. Schüler haben das Schulgelände unverzüglich zu verlassen.

  11. Alle Fachräume (z.B. Naturwissenschaftsraum, Werkraum, Küche, Sporthalle) dürfen von Schülern erst zusammen mit der Lehrkraft betreten werden.

  12. Beim Schwimmunterricht muss das Verhalten der Schüler besonders diszipliniert sein.
    Kein Schüler darf die Schwimmhalle vor der Lehrkraft betreten.
    Nichtschwimmer dürfen auf keinen Fall ins große Becken, diese werden der Gruppe im Lehrschwimmbecken zugeteilt.

  13. Am Anfang und Ende des Schwimmunterrichts zählt der Sportlehrer seine Schüler und teilt die Vollzähligkeit vor der Rückfahrt dem Aufsichtslehrer mit.

  14. Bei Alarm hat sich jeder an die Anweisungen für den Alarmfall, wie sie an jeder Klassenzimmertür angebracht sind, zu halten.

  15. Erkrankt oder verunglückt ein Schüler, so ist die Schule zu benachrichtigen.
    Eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer des Fehlens muss am zweiten Fehltag von den Erziehungsberechtigten beim Klassenlehrer vorgelegt werden.

  16. Beim Aufsuchen eines Arztes wegen einer Verletzung, die im Unterricht oder auf dem Schulweg entstanden ist, ist die Schulleitung zu verständigen. (Die Schule muss eine Unfallmeldung an die Gemeindeunfallversicherung schicken, da der Arzt sein Honorar mit diesem abrechnet und nicht mit der jeweiligen Krankenkasse).

  17. Urlaub für Schüler kann nur in Ausnahmefällen und nach vorherigem schriftlichem Antrag beim Klassenlehrer gewährt werden. Die Entscheidung über den Antrag trifft bei einer Dauer bis zu zwei Tagen der Klassenlehrer, sonst der Schulleiter.

  18. Schülerinnen und Schüler tragen in der Schule angemessene Kleidung.

  19. Verstöße gegen diese Hausordnung können mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz belegt werden.